Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2
H315: Verursacht Hautreizungen.
Augenreizung, Kategorie 2
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
Sensibilisierung durch Hautkontakt, Kategoriev 1
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Langfristig (chronisch) gewässergefährdend, Kategorie 3
H412: Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Auszug aus Sicherheitsdatenblatt, Stand: Überbearbeitet: 30.11.2019; Druckdatum: 30.11.2019
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