Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Ätzwirkung auf die Haut, Kategorie 1B
H314: Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden.
Sensibilisierung durch Hautkontakt, Kategorie 1
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Kurzfristig (akut) gewässergefährdend, Kategorie 1
H400: Sehr giftig für Wasserorganismen.
Langfristig (chronisch) gewässergefährdend, Kategorie 1
H410: Sehr giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Akute Toxizität, Kategorie 4
H302: Gesundheitsschädlich bei Verschluken.
Akute Toxizität, Kategorie 4
H312: Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt
.Auszug aus Sicherheitsdatenblatt, Stand: Überbearbeitet: 26.11.2020; Druckdatum: 26.11.2020
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