Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Einstufung (VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008)
Augenreizung, Kategorie 2
H319: Verursacht schwere Augenreizung.
Reizwirkung auf die Haut, Kategorie 2
H315: Verursacht Hautreizungen.
Sensibilisierung durch Hautkontakt, Kategorie 1
H317: Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
Langfristig (chronisch) gewässergefährdend, Kategorie 2
H411: Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung.
Auszug aus Sicherheitsdatenblatt, Stand: Überbearbeitet: 27.02.2020; Druckdatum: 27.02.2020
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